ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN FÜR SEGELTÖRNS
Oliver Schiller
Kojenchartertörns SY Moana

03. Juni 2021

1. Segelreise
Eine Segelreise ist eine sportliche Veranstaltung zu der Mitsegler gemeinsam ein Boot chartern.
Es wird keine pauschale Urlaubsreise gebucht.

2. Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung an einem Törn bestätigt jeder Teilnehmer, dass er gesund und körperlich fit ist sowie fähig
ist, ohne Schwimmhilfe frei zu schwimmen auch im tiefen Wasser. Das er organisch gesund ist, an keinen
ansteckenden oder Anfallkrankheiten leidet. Seglerische und navigatorische Kenntnisse werden von den
Teilnehmern nicht vorausgesetzt. Außerdem erklärt jeder Bereitschaft, überall auf oder unter Deck mitzuhelfen
und während des Törns die Anordnungen des Skippers bzw. des jeweiligen Wachführers zu befolgen.

3. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Törnteilnehmer den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der
Ausschreibung auf der Internetseite (www.segelyacht-moana.de), sowie die Bedingungen, verbindlich an. Die
Anmeldung kann nur auf elektronischem Weg erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der
„Anmeldung/Gruppe“ mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für
seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
Der Vertrag kommt nur mit der Annahme der Anmeldung durch Moana-Yachtcharter zustande und zwar mit der
schriftlichen Buchungsbestätigung.

4. Zahlung, Anzahlung
Eine Anzahlung ist nicht Pflicht weil keine Sicherungsscheine ausgestellt werden.
Dennoch besteht mit der Anmeldung die Pflicht den Törnbetrag zu leisten. Spätestens bei Törnbeginn ist die
Zahlung in voller Höhe fällig. Sollte der Zahlung nicht nachgekommen werden, (auch bei einer Stornierung,
wenn ein Stornobetrag anfällt) müssen wir den Betrag einforden.

5. Leistungen, Beginn und Ende des Segeltörns.
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus unserer Homepage nebst Preisliste.
Mit der Gebühr ist die Unterkunft an Bord, incl. der Benutzung aller Einrichtungen und der Führung des Schiffes
durch den Skipper, abgegolten. Weder Reisekosten, Verpflegung (Skipper wird mitverpflegt) bzw. Bordkasse
(Wasser, Hafengebühren, Treibstoff, Klarierungsgebühren und Transitlog) sind nicht enthalten.
Törnbeginn ist am Anreisetag um 17:00Uhr.
Törnende ist am Abreisetag um 10.00 Uhr, danach steht die Yacht nicht mehr zur Verfügung.
(Detailliertere Informationen über das Thema Bordkasse ist auf der Internetseite: www.segelyacht-moana.de unter Törnplan/Preise zu finden.)

6. Rücktritt vor Reisebeginn
Vor Beginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
In diesem Fall bestehen wir aber wir eine pauschalierte Entschädigung.
Bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 20% des Törnpreises
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 40% des Törnpreises
ab 21. bis 14. Tag vor Reiseantritt: 50% des Törnpreises
ab 13. Tag vor Reiseantritt 90% des Törnpreises
Die Entschädigung berechnet sich aus dem Endpreis je angemeldeten Teilnehmer. Als Stichtag für die
Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung; an Wochenenden und Feiertagen der Werktag
danach. Der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens bleibt Ihnen vorbehalten.
Sollte der Teilnehmer die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine
Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Diese
Person muss Moana-Yachtcharter vorher angegeben werden.

7. Rücktritt und Kündigung durch Sie oder uns
Wird die Reise durch höhere Gewalt, die bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar war, erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen.
Ist Ihnen infolge eines Mangels die Reise oder ihre Fortsetzung nicht zumutbar oder ist die Reise durch
einen Mangel erheblich beeinträchtigt, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag
kündigen. Zuvor ist uns eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Die Fristsetzung ist nicht nötig, wenn
Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder sofortige Kündigung des Vertrages durch besonderes
Interesse geboten ist.
Stört ein Teilnehmer trotz einer entsprechenden Abmahnung durch uns nachhaltig oder verhält er sich in
solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur ver-
einbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist (z.B. stört er den Törn
nachhaltig oder widersetzt er sich den Anordnungen d. Skippers ), können wir ohne Einhaltung einer Frist den
Vertrag kündigen. Dabei behalten wir den Anspruch auf den Törnpreis.
Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie als Teilnehmer den vorher bekannt
gegebenen besonderen Anforderungen nicht genügen. (s. unter 2.Teilnahmebedingungen).
Wir können den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen wenn Sie als Teilnehmer gegen gesetzliche
Bestimmungen Deutschlands oder des besuchten Landes verstossen – zum Beispiel durch die Einnahme
verbotener Rauschmittel. Auch in diesen beiden Fällen behalten wir den Anspruch auf den Törnpreis.
Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung oder Unterkunft trägt der Verantwortliche selbst.
Wir sind berechtigt, eine ähnliche Yacht einzusetzen, wenn dessen Durchführung aufgrund von
Umständen unmöglich wird, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren.
Diese sind: Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl (wenn angegeben), ein Rücktritt wird dann bis spätestens
vier Wochen vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Törnteilnehmer erklärt.
Sowie mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes, Krieg, Streik, politische Unruhen, Epidemien und ähnlich
schwerwiegende Ereignisse. Bei Rücktritt aus vorgenannten Gründen wird der gezahlte Preis in voller Höhe
zurückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, Törnabbruch durch Teilnehmer
Nimmt der Törnteilnehmer einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise / Abbruch des Törns, wegen
Krankheit oder aus anderen, nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein
Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung des Törnpreises. Ein nicht Erscheinen zum Reiseantritt
wird gleichsam gewertet.

9. Obliegenheiten des Teilnehmers, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Teilnehmers
Der Törnteilnehmer hat auftretende Mängel vor Ort unverzüglich dem Skipper anzuzeigen und um Abhilfe zu
ersuchen. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf
Minderung nicht ein. Jeder Mangel ist schriftlich festzuhalten. Wird eine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht,
kann der Kunde Abhilfe verlangen, wobei wir die Abhilfe verweigern können, wenn sie unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Moana-Yachtcharter kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich oder höherwertige
Ersatzleistung erbracht wird. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir
innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen den Vertrag kündigen. Ihr Anspruch auf Herabsetzung des Preises (Minderung) für die Dauer des
Mangels entfällt, soweit Sie es schuldhaft unterlassen, den Mangel anzuzeigen.

10. Anreise
Die An- und Abreise liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Der Transfer zum Schiff ist nicht Bestandteil
des gebuchten Segeltörns.
11. Mitwirkung des Törnteilnehmers
Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering
zu halten. Es obliegt dem Teilnehmer, vor der Reise ggf. durch seinen Hausarzt überprüfen zu lassen, ob seine
körperliche Konstitution die Teilnahme an einem Segeltörn mit den hier typischen Beanspruchungen (ggf. auch
Schwimmen im tiefen Wasser) zulässt.

12. Haftung
Alle Törnteilnehmer vereinbaren untereinander einen gegenseitigen Verzicht auf jegliche Haftungsansprüche aus
Schäden während des Segeltörns. Ausgenommen hiervon ist grobe Fahrlässigkeit, Fahrlässigkeit oder mutwillige
Zerstörung. Haften wird in diesen Fällen der Verursacher.
Moana Yachtcharter haftet nicht für Törnabbruch, Beeinträchtigung des Törns oder Nicht-Einhaltung des
Zeitplans, wenn dies durch extrem schlechte Wetterbedingungen, Schäden am Schiff, andere höhere Gewalt wie
Revolution, Streik, politische Unruhen, oder durch Eingriffe von Hoher Hand, wie Beschlagnahme etc.,
hervorgerufen wird.

13. Haftungsbeschränkung
Moana-Yachtcharter kann durch Vereinbarung mit dem Reisenden seine Haftung für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränken, soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden
Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Gelten für eine von einem
Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche
Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen
ausgeschlossen ist, so kann sich auch der Veranstalter gegenüber dem Reisenden hierauf berufen.

14. Pass- und Visumerfordernisse, Zoll-, Devisen-, und Gesundheitsbestimmungen
Der Törnteilnehmer wird vor der Buchung von Moana Yachtcherter über die dem Reisegebiet entsprechenden
Pass-und Visumserfordernisse sowie gesundheitspolizeilichen Formalitäten informiert.
Der Törnteilnehmer ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst
verantwortlich. Er ist selbst verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente
(z.B. für eventuell nötige Visa) und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für
die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
Kosten und Nachteile, die aus der Nichtbeachtung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- und
Schifffahrtsbestimmungen erwachsen, trägt der Törnteilnehmer.

15. Sonstiges
Der Segeltörn ist eine Veranstaltung mit sportlichem Charakter, bei der sich trotz größtmöglicher
Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen lassen. Der Mitsegler nimmt auf eigenes Risiko am
Segeltörn teil und ist für sich selbst verantwortlich. Er trifft ggf. selbständig die jeweils erforderlichen oder
angeordneten Sicherheitsmaßnahmen, wie z.B. das Anlegen von Sicherungsleinen und Schwimmwesten sowie
andere Sicherung an und unter Deck und im Wasser. Alle Sicherheitsmaßnahmen werden zu Beginn des
Törns vom Skipper bei einer Sicherheitseinweisung erläutert.
Abweichungen von der geplanten Route oder ungeplante Hafentage können sich durch Wetterverhältnisse,
eventuelle technische Probleme oder sonstige Sicherheitsgründe ergeben. Hieraus entstehen keine
Rechtsansprüche.

16. Gerichtsstand, anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Bad Neuenahr.
Sofern der Törnteilnehmer Kaufmann ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus
dem Vertrag oder damit zusammenhängenden Rechtsbeziehungen Bad Neuenahr. Dies gilt auch, wenn der
Törnteilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder
gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klagerhebung nicht bekannt ist.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
Folge. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmung tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der
gewollten Regelung am nächsten kommt.
Postadresse:
Oliver Schiller
C/Portugal 30, apto. 602
35010 Las Palmas de Gran Canaria
Telefon: +34 650 433355
Email: info@segelyacht-moana.de
Internet: www.segelyacht-moana.de

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Oliver Schiller
Peter – Fix – Str. 51
53474 Bad Neuenahr

Tel.: +34 650 4333 55
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